
Parkresidenz Harry Brown: Englischer Landsitz vor den Toren Berlins.
Auf dem ca. 6.000 m² großen, parkähnlichen Grundstück der Parkresidenz Harry Brown entstehen 20 moderne, exklusive Wohnungen, teilweise als Maisonette mit Dachterrasse, von 60 bis 177m².
Alle Wohnungen in den Chalets erhalten Fußbodenheizung, Echtholzparkett, Videosprechanlage und Terrassen mit Gartenanteil oder Balkon/Loggia.
Jede Wohnung erhält eine Trinkwasseraufbereitungsanlage nach dem Umkehr-Osmose-Verfahren. Diese Filterungstechnik gewährt Ihnen besonders reines Trinkwasser.
Auf dem Parkgelände wird eine Sauna erbaut, die exklusiv den Anwohnern der Parkresidenz Harry Brown zur Verfügung steht.
Schon ab € 2.400.- pro m² mit einem Sanierungsanteil von ca. 67% haben Sie Zugang zu einem kleinen Paradies vor den Toren Berlins.
An der berühmten Galopprennbahn "Hoppegarten", nur 25 Minuten vom Alexanderplatz entfernt, erwartet Sie eine quicklebendige Gemeinde mit Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten und einer sehr guten Verkehrsanbindung an die Metropole Berlin, unter anderem durch den S-Bahn Anschluss.
Auch der neue internationale Flughafen BBI, der Wissenschaftsstandort Adlershof und der Hauptbahnhof sind in 30 Minuten bequem zu erreichen.
Natur pur im Umfeld und dennoch viele Arbeitsplätze tragen dazu bei, dass Hoppegarten ständig an Einwohnern gewinnt und eine beliebte Wohnadresse ist.
Weltberühmt wurde Hoppegarten im 19. Jahrhundert durch eine der schönsten Galopprennbahnen Deutschlands. Noch heute strahlt der Glanz dieser Epoche auf diesen Ort, denn viele repräsentative Villen ehemaliger Rennstallbesitzer schmücken die Straßen.
In der Goetheallee 14 steht einer dieser Zeitzeugen: Für den englischen Rennstallbesitzer und Trainer Harry Brown ließ Kaiser Wilhelm I die Villa Brown 1895 errichten. Vom Balkon aus kann man am Wochenende Pferderennen beobachten oder sich im großzügigen Garten entspannen.
So lohnt sich eine Denkmalschutz-Investition in die Parkresidenz Brown an der Rennbahn in Berlin Hoppegarten für Eigennutzer und Kapitalanleger:
Die Denkmalschutz-Abschreibung für Kapitalanleger gemäß § 7 i (8 Jahre x 9%, danach 4 x 7% des Sanierungsanteils) und für Eigennutzer gemäß 10 f EStG (10 Jahre x 9% des Sanierungsanteils) macht es Ihnen möglich, ca. 70 % Ihrer Investition steuermindernd geltend zu machen.
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